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Allgemeine Geschäftsbedingungen
RAUSCH Packaging – ein Bereich der MEDEWO GmbH, Augsburg
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie als Kunde [nachfolgend:
„Käufer“] mit uns als Anbieter (RAUSCH Packaging – ein Bereich der MEDEWO GmbH, g.v.d.d. Geschäftsführer,
Endorferstraße 5, 86167 Augsburg, Deutschland [nachfolgend: „Verkäufer“]) schließen sowie für unsere sämtlichen
Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften, soweit sie
nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung geändert oder ausgeschlossen werden.
(2) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende oder entgegenstehende
Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, sofern nicht deren Geltung durch unsere ausdrückliche
und schriftliche Zustimmung bestätigt wurde. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
insbesondere, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die
Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos ausführen.
(3) Unsere Ware ist ausschließlich für Kunden bestimmt, die eine natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wir beliefern keine Endverbraucher. Der Käufer erklärt ausdrücklich, das Rechtsgeschäft in seiner
Eigenschaft als Unternehmer und nicht in der Eigenschaft eines Verbrauchers abzuschließen.
(4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Käufer
sowie für zukünftig an ihn zu erbringende Lieferungen und Leistungen.
(5) Vertragssprache für sämtliche Verträge ist deutsch.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren, insbesondere der Lebensmittelverpackung.
(2) Die Präsentation der Waren auf der Webseite, in den Mailings, in den Katalogen oder Printmedien
und via anderen Verkaufskanälen des Verkäufers stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern
lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die bestellten
Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig im Rahmen
des Zumutbaren von den im Internet dargestellten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei
zu farblichen Abweichungen kommen, soweit dies zumutbar ist.
(3) Muster- und Ansichtsexemplare kann der Käufer je Produkt nur in der jeweils gemäß Nennung in den
Kaufaufforderungen des Verkäufers maximal möglichen Menge kostenfrei bestellen. Darüber hinaus
gehende Bestellmengen, gleich ob diese der Käufer als Muster- und Ansichtsexemplare versteht, sind
kostenpflichtiger Kaufgegenstand, es sei denn etwas anderes wird ausdrücklich vereinbart. Für
Muster- und Ansichtsexemplare gelten abgesehen von den Regelungen über den Artikelpreis die
Bestimmungen dieser AGB gleichermaßen.
(4) Die Bestellung durch den Käufer kann über die Internetseite des Verkäufers, per E-Mail, per Telefax,
per Telefon, schriftlich oder auch persönlich erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein
verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte/n Ware/n dar. Bei einer
Bestellung in unserem Web-Shop können Käufer ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb
legen; im Laufe des Bestellprozesses geben Käufer Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart,
Liefermodalitäten etc. ein; erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Käufer ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab; nähere Infos auf unserer Webseite unter Einkaufshilfe.
(5) Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per Telefax oder E-Mail
bestätigen.
a) Der Kaufvertrag kommt bei Zahlung per Vorkasse/Banküberweisung oder Rechnung nicht bereits mit
dieser Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit Versand einer separaten E-Mail mit einer
Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung
liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Zugang anzunehmen. Nach fruchtlosem
Ablauf dieser Frist gilt das Kaufangebot als abgelehnt, d.h. der Käufer ist nicht länger an sein
Kaufangebot gebunden. Einer Annahme kommt es gleich, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist
die bestellten Waren liefert. Dies gilt sowohl für Bestellungen aus dem Onlineshop als auch für
Bestellungen aus dem Hauptkatalog oder anderen Printmedien der RAUSCH Packaging – einem Bereich
der MEDEWO GmbH, die per Fax oder E-Mail eingehen. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der
Kaufvertrag zustande, wenn wir das Kaufangebot sofort annehmen. Wird das telefonische Kaufangebot
nicht sofort angenommen, sind Käufer auch nicht mehr daran gebunden.
b) Bei Zahlung per Kreditkarte, Debitkarte, Lastschrift, Giropay, Klarna / Sofortüberweisung, Paydirekt
oder PayPal kommt der Vertrag bereits mit Zahlungsanweisung durch den Käufer zustande.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Satz 1 gilt nur für den Fall,
dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen
Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird
alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die
Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen
Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.
(7) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer
gespeichert und dem Käufer nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach
Vertragsschluss zugesandt.
(8) Die Vertragsdaten werden zur Fakturierung gespeichert. Sie erhalten diese in Form eines Angebotes,
der Auftragsbestätigung oder Rechnung postalisch oder per E-Mail. Sollten Sie über ein
Benutzerkonto im Web-Shop verfügen, können Sie die letzten Web-Bestellungen auch hier einsehen.
(9) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss
erforderlichen Informationen erfolgt u.a. per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Käufer hat
sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zutrifft und der Empfang der E-Mails
nicht verhindert wird, z.B. durch SPAM-Filter.
§ 3 Freiwilliges, vertraglich eingeräumtes Rückgaberecht von 30 Tagen
(1) Der Verkäufer gewährt seinen Kunden freiwillig ein Rückgaberecht von insgesamt 30 Tagen ab
Warenerhalt nach den nachfolgenden Bestimmungen: Käufer können die erhaltene Ware ohne
Angabe von Gründen innerhalb von 30 durch Rücksendung der Ware in der Originalverpackung
zurückgeben, sofern die Ware unbenutzt, unbeschädigt und in der Eigenschaft als
Lebensmittelverpackung nicht beeinträchtigt (z. B. geruchslose Ware) ist. Die Frist beginnt nach
Erhalt der Ware bei Ihnen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
Vom Rückgaberecht ausgenommen sind Produkte, die wir speziell nach Kundenwunsch anfertigen (z.
B. personalisierte Artikel, Sonderanfertigungen usw.) oder beschaffen.
Die Rücksendung hat zu erfolgen an:
RAUSCH Packaging – ein Bereich der MEDEWO GmbH
Endorferstraße 5
D-86167 Augsburg
(2) Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Werden die empfangene Leistung sowie
Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewährt beziehungsweise herausgeben, muss der Kunde dem Verkäufer insoweit Wertersatz
leisten. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
(3) Rücksendekosten:
Die Kosten der Rücksendung hat der Käufer zu tragen.
(4) Die Gewährleistungsrechte nach Maßgabe dieser AGB bleiben von den vorgenannten Bestimmungen
des freiwillig, vertraglich eingeräumten Rückgaberecht unberührt.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Versandkosten
(1) Der im Angebot angeführte Artikelpreis ist bindend und versteht sich als Nettopreis zuzüglich der
gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer. Anfallende Liefer- und Versandkosten, insbesondere
Verpackungskosten, sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden gesondert berechnet, soweit nicht
versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Näheres findet sich im Angebot.
(2) Der Käufer hat die im Angebot jeweils ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. Der Verkäufer behält
sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Die konkret zur Verfügung stehenden
Bezahlverfahren ergeben sich allein aus den Auswahlmöglichkeiten während des Bestellvorgangs; aus
der Darstellung einzelner Bezahlverfahren in diesen AGB, auf der Webseite oder sonstigen
Vertriebsmedien ergibt sich kein Anspruch auf ein bestimmtes Bezahlverfahren, wenn dieses dem
Käufer nicht während des Bestellvorgangs angezeigt wird.
(3) Zahlungen hat der Käufer in Euro zu leisten. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der
Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem
geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im
Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen. Eine von uns gestellte Rechnung gilt als
anerkannt, wenn der Käufer ihr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich
widerspricht.
(4) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens aber nach Erhalt
der Lieferungen oder Leistungen, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, falls nichts anderes schriftlich
vereinbart ist.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, nur Zug um Zug gegen Zahlung der vereinbarten Preise zu liefern.
(6) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Der Käufer ist zur
Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht, wegen einer Mängelrüge darüber hinaus nur in einem Umfang, der
in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln steht.
§ 5 Lieferzeit – Lieferfristen – Stornierung – Lieferbedingungen - Annahmeverzug
(1) Liefertermine und Lieferfristen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns als verbindlich. Bei
der Zahlart Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung der Ware erst nach Eingang des
vollständigen Kaufpreises und der Versandkosten bei uns.
(2) Eine Lieferfrist oder ein Liefertermin ist gewahrt, wenn die Ware über unsere Lieferbereitschaft bis
zum Fristablauf durch uns versandt wurde (oder in Fällen, in denen die Ware nicht versandt werden
kann oder soll, unsere Anzeige).
(3) Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Maschinenausfall,
Materialmangel oder ähnlicher nicht in unserem Machtbereich liegender und nicht von uns zu
vertretender Umstände entheben uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen
Lieferverbindlichkeiten und berechtigen uns nach unserer Wahl zur Vornahme der Vertragserfüllung
oder zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass jedoch in diesem Fall der Käufer zum Rücktritt
berechtigt wäre. Jegliche Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, gleich aus welchem
Grunde, sind in einem Falle des Satzes 1 ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die verzögernden
Umstände bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Sofern
Lieferverzögerungen nach Satz 1 länger als drei Monate andauern, ist der Käufer unter Ausschluss
jeglicher weiterer Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; das Rücktrittsrecht beschränkt
sich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, der Käufer hat an dem erfüllten Teil
des Vertrages kein Interesse mehr, was er nachzuweisen hat.
(4) Lieferfristen verlängern sich um Zeiträume des Verzuges des Käufers mit seinen Verpflichtungen,
innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch um Zeiträume des Verzuges des Käufers mit
seinen Verpflichtungen aus anderen Verträgen.
(5) Erklären wir uns auf Wunsch des Käufers mit der Stornierung eines zustande gekommenen
Kaufvertrages einverstanden oder steht uns ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu,
so können wir 20% des Vertragspreisanteils, der dem betroffenen Teil des Liefergegenstandes
entspricht, ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, wobei dem Käufer der Nachweis
vorbehalten bleibt, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des
Verkäufers, einen tatsächlich entstandenen, höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
(6) Sollte ein bestellter Artikel wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten
Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, wird der
Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und werden im Falle des Rücktritts etwa
bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
(7) Verladung und Versand des Kaufartikels erfolgen auf Kosten (§ 4 Absatz 1 dieser AGB) und auf
Gefahr des Käufers. Der Versand erfolgt, soweit der Käufer keine ausdrückliche Anweisung erteilt,
mit einem abholenden Beförderungsmittel und in geeigneten Verpackungsmaterialien unserer Wahl.
Auf Wunsch des Käufers und unter seiner Nennung der zu versichernden Risiken, wobei Textform
genügt, werden wir, soweit wir von dem Käufer mit Verladung und Versand beauftragt sind, die
Lieferung versichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer. Ein Schadensfall in
Zusammenhang mit der versicherten Lieferung ist uns durch den Käufer unverzüglich anzuzeigen.
Der Käufer hat bei der Anlieferung sicherzustellen, dass durch ihn seine Rechte gegenüber dem
Frachtführer gewahrt werden.
(8) Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern
die Teillieferungen dem Käufer zumutbar sind und er nicht mit Mehrkosten für deren Versand
belastet wird. Verlagen kann der Käufer Teillieferungen nicht, es sei denn, etwas anderes ist
vereinbart.
(9) Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus Gründen, die er zu vertreten hat, verzögert,
lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers und geht die Gefahr mit Absendung unserer
Anzeige der Versandbereitschaft über.
(10) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir
berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist mit der
Androhung, dass wir mit Fristablauf die Entgegennahme unserer Leistung durch den Käufer ablehnen
werden, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu
verlangen. Unsere gesetzlichen Rechte im Fall des Annahmeverzuges des Käufers bleiben unberührt.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware. Diese Frist ist eine
Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die einjährige Gewährleistungsfrist
gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist,
sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt
ferner nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
(2) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben. Abbildungen, Maße, Gewichte,
sowie Beschaffenheitsangaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Beschreibungen, Zeichnungen
oder anderen Unterlagen stellen lediglich branchenübliche Annäherungswerte dar. Angaben über
Maße, Eigenschaften und Verwendungszweck unserer Produkte dienen der bloßen Beschreibung und
enthalten keine Garantie oder Eigenschaftszusicherung, es sei denn etwas anderes ist vereinbart.
(3) Im Falle technisch bedingter Notwendigkeit behalten wir uns vor, die bestellte Ware mit
Abweichungen in Beschaffenheit, Abmessungen und sonstigen Eigenschaften zu liefern. Lieferungen
bis 10% unter oder über der bestellten Menge sowie Abweichungen von Maßen, Gewichten,
Abbildungen und Beschaffenheitsangaben behalten wir uns vor, soweit die gelieferten Gegenstände
hierdurch in ihrer Verwendungsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigt werden und für den Besteller
auch nicht aus sonstigen Gründen unzumutbar sind. Größen- und Stärkendifferenzen bis 15% sowie
Farbschwankungen, -abweichungen und Passerdifferenzen können nicht reklamiert werden, soweit
die gelieferten Gegenstände hierdurch in ihrer Verwendungsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigt
werden. Bei Beuteln, Taschen, Zuschnitten und Massenartikeln mit und ohne Aufdruck sind Zählund Gewichtsdifferenzen bis zu 3 % sowie ein Ausschuss bis zu 2 % zulässig. Massenartikel in diesem
Sinne sind Bestellartikel des Kunden mit einer Stückzahl ab 1.000 Stück.
(4) Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er der Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Reklamationen haben
innerhalb 8 Tage schriftlich zu erfolgen. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so hat der
Käufer alle erforderlichen und angemessenen Aufwendungen zu ersetzen, die uns durch die
Mängelrüge entstehen.
(5) Ist die Ware mangelhaft, so leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Käufer bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen nach seiner Wahl Minderung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen. Die Mängelbeseitigung gilt
nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der
Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der
Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware
an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
(6) Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen; wir haften deshalb nicht für Schäden, die
am Liefergegenstand (Ware) selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf die
vertragstypischen Schäden begrenzt; im Übrigen ist nach Satz 1 eine Haftung ebenfalls
ausgeschlossen.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften
und Beschaffenheiten, wenn und soweit die Zusicherung den Zweck hatte, den Vertragspartner vor
Schäden, die nicht an der gelieferten Ware oder an der Leistung selbst entstanden sind, zu bewahren.
(8) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden
Haftungsausschlüsse gelten in jedem Falle auch für Folgeschäden, jedoch nicht für Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz.
(9) Unsere Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder der Freiheit des Käufers ist weder ausgeschlossen, noch beschränkt.
(10) Der Käufer hat uns von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund
Vorschriften über unerlaubte Handlungen, über Produkthaftung oder kraft sonstiger Vorschrift
wegen Fehlern oder Mängeln an den von uns bzw. von dem Käufer hergestellten oder gelieferten
Waren gegen uns geltend machen, soweit solche Ansprüche auch gegen den Käufer begründet wären
oder lediglich wegen eingetretener Verjährung nicht mehr begründet sind. Unter diesen
Voraussetzungen hat der Käufer uns auch von den Kosten der Rechtsstreitigkeiten freizustellen, die
wegen solcher Ansprüche gegen uns angestrengt werden. Sofern die geltend gemachten Ansprüche
auch uns gegenüber begründet oder lediglich wegen eingetretener Verjährung nicht mehr begründet
sind, besteht unsererseits ein anteiliger Freistellungsanspruch gegen den Käufer, dessen Umfang und
Höhe sich nach § 254 BGB richtet. Unsere Freistellungs- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 437,
440, 478 BGB oder aus sonstigen Rechtsgründen bleiben von den vorstehenden Vorschriften
unberührt.
(11) In allen Fällen, in denen der Käufer uns wegen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgter Lieferung
eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, und diese Frist verstrichen ist, können wir von ihm die
Erklärung innerhalb angemessener Frist verlangen, ob er trotz Fristablaufs weiterhin den Anspruch
auf Nachlieferung/Ersatzlieferung geltend macht oder zu den anderen, ihm wahlweise gegebenen
Rechten übergeht. Erklärt der Käufer sich innerhalb der gesetzten Frist nicht, ist der Anspruch auf
Nachlieferung/Ersatzlieferung ausgeschlossen. Teilt der Käufer innerhalb der gesetzten Frist mit, dass
er weiterhin Nachlieferung/Ersatzlieferung verlange, bleibt es ihm unbenommen, hierzu erneut eine
Frist zu setzen und im Falle fruchtlosen Verstreichens von den anderweitigen Rechten Gebrauch zu
machen.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus
demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) An der gelieferten Ware behalten wir uns das Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller
Forderungen aus dem Vertrag vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine
Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Ware zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei
denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Pfändung der Kaufsache durch uns stellt
stets einen Rücktritt vom Vertrag dar. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung
befugt; der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet, nach Abzug
angemessener Verwertungskosten.
(4) Der Käufer hat uns jeglichen Zugriff Dritter auf die Ware sowie und auf die im Rahmen des
Eigentumsvorbehalts an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich in Textform mitzuteilen. Unsere
Kosten im Hinblick auf Zugriffe Dritter oder deren Abwehr trägt der Käufer; insbesondere haftet
der Käufer für uns entstandenen Ausfall, wenn der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Kosten einer
Klage nach § 771 ZPO zu erstatten.
(5) Der Käufer ist (unter Vorbehalt des Widerrufs) berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen,
in Höhe des mit uns vereinbarten Brutto-Rechnungsbetrages an uns ab, und zwar unabhängig davon,
ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde; wir nehmen die Abtretung an. Der
Käufer ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt; unberührt davon bleibt unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, insbesondere solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet,
keine Zahlungseinstellung vorliegt und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Käufers gestellt ist, werden wir die Forderung nicht einziehen. Kommt der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nach, können wir verlangen,
dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner des
Käufers die Abtretung mitteilt.
(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Das
Anwartschaftsrecht des Käufers an der Ware setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die
Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Ware zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im
Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
(7) Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Ware zu den anderen
vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise,
dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns
anteilig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns; ein Kostenersatz für die Verwahrung steht dem Käufer nicht zu.
(8) Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freigeben, als
deren realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10% oder den Nennbetrag um
mehr als 50% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(9) Soweit der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen ins Ausland oder aus sonstigen Gründen
seine Gültigkeit verlieren sollte oder wir aus sonstigen Gründen das Eigentum an der
Eigentumsvorbehaltsware verlieren sollten, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich eine andere
Sicherung an der Eigentumsvorbehaltsware oder eine sonstige Sicherheit für unsere Forderungen zu
gewähren, die nach dem für den Sitz des Käufers geltenden Recht wirksam ist und dem
Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht möglichst nahe kommt.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes
und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Übernahme der
Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.
(2) Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der
entsprechenden Regelung in unseren Kundeninformationen und in diesen Geschäftsbedingungen.
(3) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind
wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem
Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Käufer
regelmäßig vertrauen darf.
(4) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
§ 9 Abtretung
(1) Wir sind uneingeschränkt berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung, gleich welcher Art die Ansprüche sind, an Dritte abzutreten.
(2) Zur Abtretung gegen uns gerichteter Ansprüche jedweder Art ist der Käufer ausschließlich mit
unserer schriftlichen Einwilligung berechtigt.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
(1) Erfüllungsort ist Augsburg.
(2) Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen, einschließlich Scheck- und Wechselklagen,
sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist Augsburg; wir sind jedoch
auch berechtigt, den Käufer an einem anderen, für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Die Beziehungen zwischen den Parteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts, insbesondere des
UN-Kaufrechts und sonstiger internationaler Abkommen zur Vereinheitlichung des Kaufrechts
(Stand: Mai 2023)
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